Einkommensentwicklung

Laut Pressemitteilung des Statistischen Bundesamtes sind vor allem durch Zahlungen der Inflationsausgleichsprämie sowie die Mindestlohnerhöhung auf 12 € im Oktober 2022 kräftigere Steigerungen der Nominallöhne zu verzeichnen.

Mit 6,0 % seit 2008 stärkster Nominalansteig zum Vorjahr

Die Nominallöhne steigen im Jahr 2023 gegenüber dem Vorjahr um ganze 6,0%.

Wie das Statistische Bundesamt weiter mitteilt, stiegen die Reallöhne im Jahr 2023 um 0,1 % gegenüber dem Vorjahr, nachdem in den letzten drei Jahren eine rückläufige Entwicklung zu verzeichnen war und somit den ersten Anstieg seit 2019 darstellt. Während im Jahr 2020 insbesondere der vermehrte Einsatz von Kurzarbeit zur negativen Nominal- und Reallohnentwicklung beigetragen hatte, zehrte 2021 und 2022 die hohe Inflation den Nominallohnanstieg auf.

Das Ergebnis der Reallohnentwicklung fällt im 4. Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum ebenfalls positiv aus: Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ergab sich ein Wachstum von insgesamt 1,8 % bei einem Nominalzuwachs von 5,4 % und einem Anstieg der Verbraucherpreise um 3,5 %. Auch im 4. Quartal setzte sich damit das deutliche Lohnwachstum gemessen an den Nominallöhnen fort, das bereits seit Jahresbeginn zu beobachten war – auch wenn der Anstieg im Vergleich zu den Vorquartalen moderater ausfiel. Dennoch hat es seit Beginn der Zeitreihe im Jahr 2008 keine vier Quartale in Folge mit einem so deutlichen Nominallohnanstieg gegeben. In Kombination mit einer geringeren Inflation führte dies im Schnitt zu einem Kaufkraftgewinn für die Beschäftigten im 4. Quartal 2023 gegenüber dem Vorjahreszeitraum.

 

Entwicklung der Reallöhne (Statistisches Bundesamt)

Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste von Arbeitnehmern in Deutschland

Jahr

Quartal

Index 2022 = 100

Veränderung zum Vorjahreszeitraum in %

2021

Q1

93,6

-1,1

2021

Q2

95,9

5,8

2021

Q3

97,1

3,9

2021

Q4

97,9

3,4

2022

Q1

97,3

4,0

2022

Q2

99,2

3,4

2022

Q3

100,3

3,3

2022

Q4

103,2

5,4

2023

Q1

103,7

6,6

2023

Q2

105,5

6,4

2023

Q3

106,3

6,0

2023

Q4

108,0

4,7

Quelle: Statistisches Bundesamt: Index der Bruttomonatsverdienste (ohne Sonderzahlungen) Deutschland

Anmerkung: Seit der Veröffentlichung der Indizes für das 1. Quartal 2009 werden die Ergebnisse (rückwirkend bis zum 1. Quartal 2007) auf der Grundlage der Systematik der Wirtschaftszweige 2008 (WZ 2008) ausgewiesen, d.h. der Wirtschaftszweig Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung wurde genauso aufgenommen wie Beamte in den Wirtschaftszweigen Öffentliche Verwaltung, Verteidigung und Sozialversicherung und Erziehung und Unterricht.

Erbbauzinsanpassungen seit Umstellung der Arbeitnehmerverdienste in 2008

Aus Verbraucherpreisindex und Einkommensindex lässt sich die Veränderung der allgemeinen wirtschaftlichen Verhältnisse ableiten, die für die Anpassung von Erbbauzinsen bedeutend sind. Bis zur Umstellung der Statistik der Arbeitnehmer in 2008 wurde hierzu zumeist auf die Indizes der Angestelltenverdienste in Industrie und Handel und auf die Indizes der Arbeiterverdienste im produzierenden Gewerbe zurückgegriffen. An die Stelle dieser Indizes ist der neue Index der durchschnittlichen Bruttomonatsverdienste im produzierenden Gewerbe getreten (siehe auch Gante, J.: Einfluss der neuen Statistik für Arbeitnehmerverdienste auf Erbbauzinsanpassungen, immobilien & bewerten 2/2008, S. 84 ff.).